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Seit Juli 2020 gilt in der Straßenverkehrsordnung das Verbot, beim Fahren ein Mikrofon in der Hand zu halten. Eine Studie fand nun heraus: Ein Mikrofon lenkt – anders als ein Handy – kaum von der Fahrt ab. Der Interessenverband der Funkamateure fordert nun die Entschärfung der StVO.

Funkbetrieb mit dem Mikrofon in der Hand lenkt nach einer Studie der TU Braunschweig so gut wie gar nicht vom Autofahren ab – im Gegensatz beispielsweise zur erlaubten Bedienung des Radios. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) e.V. initiierte Studie der Technischen Universität Braunschweig.

Die Wissenschaftler untersuchten mit einem Fahrsimulator die Auswirkung verschiedener Situationen auf die Konzentration bzw. die Ablenkungswirkung von 34 Fahrer:innen über einen Zeitraum von insgesamt 2.040 erfassten Stunden

Die Wissenschaftler untersuchten mit einem Fahrsimulator die Auswirkung verschiedener Situationen auf die Konzentration bzw. die Ablenkungswirkung von 34 Fahrer:innen über einen Zeitraum von insgesamt 2.040 erfassten Stunden. Der DARC-Vorsitzende Christian Entsfellner sagte: „Das Gutachten hat eindeutig ergeben, dass sich die Bedienung eines Handys oder Radios merklich auf die Aufmerksamkeit des Fahrers auswirkt, während die Aufnahme eines Handmikrofons für die Spurhaltung als unproblematisch einzustufen ist.“ Unbestritten lenkt das Tippen auf dem Handy so sehr ab, dass dies nicht zu Unrecht als Hauptunfallursache beim Autofahren gilt.

Die Studie, die vom Lehrstuhl für Ingenieurpsychologie der TU Braunschweig durchgeführt wurde, prüfte jeweils mit verschiedenen Fahr- und Ablenkungssituationen, wie gut die Probanden im Simulator die Spur hielten. Die Ergebnisse geben hinsichtlich in der Hand gehaltener Mikrofone Entwarnung: Hier war eine Ablenkung und somit ein erhöhtes Unfallrisiko während der Tests kaum zu erkennen.

Tatsächlich weist die Straßenverkehrsordnung Ungereimtheiten auf: Die Untersuchung der Technischen Universität Braunschweig arbeitete beispielsweise heraus, dass die Ablenkungswirkung durch das Bedienen des Radios erheblich über dem liegt, was beim bloßen Sprechen in ein Mikrofon entsteht. Während das bloße Halten eines Mikrofons aber verboten ist, lässt die StVO die Bedienung des Radios und anderer Bedienelemente im Fahrzeug zu, und das gilt sogar für Touchscreens, bei denen Autofahrer auf jeden Fall den Blick von der Fahrbahn abwenden müssen.

Für Funkamateure und CB-Funker, aber auch für Rettungsdienste und Katastrophenschützer ist der Einsatz von Mikrofonen besonders wichtig und die Änderung der StVO hat bereits dazu geführt, dass etliche „Funker“ ihre Geräte aus ihren Autos ausgebaut haben. Riskant, findet Christian Entsfellner: „Der Funk hat sich im Straßenverkehr bislang als unverzichtbares Hilfsmittel in Notfällen und Gefahrensituationen herausgestellt und bildet ein Backup bei fehlender Mobilfunkabdeckung oder gar bei einem Ausfall. Die StVO sollte Mikrofonbetrieb sinnvollerweise wieder zulassen.“

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