Katastrophenschutz

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Einbeziehung von Funkamateuren in den Katastrophenschutz

Parlamentarische Anfragen vom 29. November 2018

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-006044-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Gabriele Preuß (S&D)

Gemäß Artikel 196 Absatz 1 des Vertrags von Lissabon wird das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Katastrophenschutz zu fördern, um die Systeme zur Verhütung von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen wirksamer zu gestalten. Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene im Hinblick auf die Risikoprävention, auf die Ausbildung der in den Mitgliedstaaten am Katastrophenschutz Beteiligten und auf Einsätze im Falle von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen in der Union sollen unterstützt und ergänzt werden.

Bei Katastrophen sind Nachrichtenverbindungen existenziell. Telefon und Internet sind — wegen Überlastung, Stromausfall und Ähnlichem — allerdings ebenso anfällig wie die Funkverbindungen der Sicherheitsbehörden sowie der als Rückfallebene kalkulierte Mobilfunk.

Funkamateure haben die Möglichkeiten und Kenntnisse, auch unter eingeschränkten Bedingungen Funkverbindungen aufzubauen.

In vielen Ländern sind Funkamateure in die nationalen Zivilschutz-Behörden fest eingebunden (Frankreich — FNRASEC, Niederlande — DARES, Österreich — A.R.E.N.A.)

  1. In welcher Form ist eine Einbindung von Funkamateuren in die Katastrophenhilfe auf europäischer Ebene geplant?
  2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um im innereuropäischen Katastrophenfall funktionierende Nachrichtenverbindungen zu gewährleisten?
  3. Inwieweit sind Übungen für den Ernstfall vorgesehen?

 

 

 

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