Hallo liebe Leser,
es wird ja immer wieder behauptet, die Bundesnetzagentur geht nicht gegen unsere nervigen Relaisstörer auf unseren AFU-Relais vor. Das können wir aber gar nicht bestätigen! In meinem Anhang haben wir einmal für Euch die wichtigsten Ereignisse sortiert nach Datum zusammen gefasst. Ein ganz herzliches „Dankeschön“ dafür, geht nun an die Bundesnetzagentur Außenstelle Itzehoe von 2 Relais-Betreibern aus Hamburg.
73 de Malte, DH4HAM und Berni, DL6XB…
Dies war wieder eine Information der Relaisarbeitsgruppe Hamburg e.V.
BNetzA widerruft Amateurfunklizenz und entzieht Rufzeichen
17.09.2017 Bundesnetzagentur widerruft Amateurfunklizenz und entzieht Rufzeichen
Auf der Internet-Seite der Bundesnetzagentur ist das personengebundene Amateurfunkrufzeichen
DO7FH gelöscht worden. Wie der Hamburg-Rundspruch in der Ausgabe Nr. 36 bereits berichtete, war
dem Inhaber dieses Rufzeichens ab dem 09.09.2017 die Nutzung diverser Relaisfunkstellen von deren
Betreibern mit Berufung auf § 13 Abs. 4 der Amateurfunkverordnung untersagt worden. Die
Bundesnetzagentur bestätigte, dass dieses Rufzeichen entzogen und nicht mehr vergeben ist. Aktiver
Amateurfunk darf nur von Personen ausgeführt werden, die im Besitz eines Amateurfunkzeugnisses
sind und über ein ihnen zugeteiltes Rufzeichen verfügen. Das Rufzeichen wird von der BNetzA
vergeben und kann im Internet überprüft werden.
73, Ulrich DL2EP und Winni DL3XU
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/AFuG_1997.pdf
Link: http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx
Quelle: http://www.darc.de/der-club/distrikte/e/#c201776 Hamburg-Rundspruch Nr. 37 vom
17.09.2017
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14.09.2017 Relaisverbot für Hamburger Relaisstörer – Rufzeichen weg?
Die Betreiber der Hamburger Relaisfunkstellen DB0XH, DB0SY und DF0HHH sowie DM0MAX
(Wiehengebirge) haben einen ehemaligen(?) Hamburger Funkamateur Anfang September 2017 von
der Nutzung der Relais ausgeschlossen. Sie berufen sich dabei auf § 13 Abs. 4 der
Amateurfunkverordnung.
Die Relaisverantwortlichen werfen dem betroffenen ehemaligen Funkamateur vor wiederholt den
Amateurfunkbetrieb auf den genannten Relaisfunkstellen gestört zu haben. Zuvor hatten die
Verantwortlichen wegen der Störungen die Hamburger 2-m-FM-Relais DB0XH und DB0SY kurzzeitig
abgeschaltet.
Bereits im Mai 2017 war der Betroffene vom Landgericht Hamburg u.a. wegen volksverhetzender
Äußerungen über das Relais DF0HHH in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden (das
Funkmagazin berichtete). Prozessbeobachtern zufolge hatte er vor Gericht angegeben, schuldunfähig
im Sinne des § 20 StGB (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen) zu sein.
Seit dem Relaisverbot ist das Rufzeichen des Betroffenen in der Rufzeichen-Datenbank der
Bundesnetzagentur nicht mehr aufrufbar.
– wolf –
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Quelle: http://www.funkmagazin.de/140917.htm und
http://afu-webradio.de/2017/09/17/hobbyfunk-news-3-2428/————————————————————————————————————————————–
13.09.2017 Rufzeichen DO7FH ist wieder frei verfügbar
Ein zufälliger Blick auf die Rufzeichen-Datenbank der Bundesnetzagentur zeigt, daß das Call DO7FH,
welches bisher auf Frank-Ole H. vergeben war, wieder frei ist. Möge dieses Ergebnis auf andere
„Funkamateure“ abfärben.
Quelle: Homepage Bundesnetzagentur – Rufzeichenabfrage vom 13.09.2017
Quelle: http://www.amateurfunk-im-alstertal.de/nachrichten/von-der-bundes-netz-agentur/1313-
rufzeichen-do7fh-ist-wieder-frei-verf%C3%BCgbar.html
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10.09.2017 Nutzungsverbot verschiedener Relaisfunkstellen für Frank-Ole H., DO7FH
Wie im Hamburg-Rundspruch vom 28.08.2017 bereits gemeldet, war eine Abschaltung der 2m-FM-
Relais hier in Hamburg wegen Störungen durch Frank-Ole H., DO7FH notwendig geworden und auch
erfolgt.
Am Freitag, dem 01.09.2017 wurden diese 2m-FM-Relais wieder eingeschaltet, um dem Wunsch sehr
vieler Funkfreunde nachzukommen, den Rundspruch auf 145,6625 MHz in FM hören und bestätigen
zu können. Gleichzeitig wurde der Rundspruch von 03.09.2017 auch an weitere Relaisstellen
übertragen. Dieses wurde in der Begrüßung zum Hamburg-Rundspruch verlesen.
Frank-Ole H. hatte offensichtlich nicht verstanden, dass sich weder Funkamateure noch
Relaisverantwortliche durch einen Einzelnen ewig provozieren lassen. Daher wurde nun eine gemäß
der gültigen Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz vorgesehenen Maßnahmen
ergriffen. Dort heißt es im §13 Absatz 4
Zitat:
„Die Inhaber des Rufzeichens einer fernbedienten Amateurfunkstelle haben die Möglichkeit, andere
Funkamateure von der Nutzung der Amateurfunkstelle auszuschließen.“
Zitat Ende.
Seit dem 09.09.2017 ab 00:00 Uhr ist Frank-Ole H., DO7FH, die Nutzung folgender Relaisfunkstellen
untersagt:
DB0XH auf 145,6625 MHz / 145,0625 MHz
DB0XH auf 439,200 MHz / 431,600 MHz
DB0SY auf 145,725 MHZ / 145,125 MHz
DB0SY auf 438,625 MHz / 431,025 MHz
DF0HHH auf 438,700 MHz / 431,100 MHz
DF0HHH auf 439,575 MHz / 431,975 MHzDF0HHH auf 29,690 MHz / 29,590 MHz
DM0MAX auf 29,620 MHz / 29,520 MHz
DM0MAX auf 145,750 MHz / 145,150 MHz
DM0MAX auf 438,7375 MHz / 431,1375 MHz
Die Bundesnetzagentur wurde darüber schriftlich informiert. Das Verbot ist zunächst auf 12 Monate
festgesetzt worden und wurde Frank-Ole H. im Laufe der Kalenderwoche 36/2017 ordnungsgemäß
zugestellt.
Somit ist ein ordentlicher Funkbetrieb über diese Relaisstellen wieder möglich.
73, Ulrich DL2EP und Winni, DL3XU
Quelle: Hamburg-Rundspruch Nr. 36 vom 10.09.2017 unter http://www.darc.de/der-
club/distrikte/e/#c201776 und http://www.amateurfunk-im-alstertal.de/nachrichten/in-
rundspruechen/1311-nutzungsverbot-verschiedener-relaisfunkstellen-f%C3%BCr-frank-ole-h-,-
do7fh.html
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10.09.2017 HH: Relaisnews aus unserem Sendegebiet
Hamburger 2-m-FM-Relais DB0XH und DB0SY wieder in Betrieb
Wie wir vor zwei Wochen berichtet hatten, waren die Repeater DB0SY in Hamburg-Lohbrügge und
DB0XH in Hamburg-Nordwest abgeschaltet, um ein Zeichen u. a. gegen einen rechtskräftig
verurteilten Relaisstörer zu setzen, der die besagten Relaisfunkstellen weiterhin auf nicht
Amateurfunkverordnung-konforme Weise genutzt hatte. Die Relaisarbeitsgruppe Hamburg teilt mit,
dass dem Amateurfunkzeugnisinhaber ein Relaisverbot gemäß § 13 Abs. 4 der Amateurfunk-
Durchführungsverordnung schriftlich zugestellt wurde. Dieses besagt, dass es dem Relaisstörer ab
sofort untersagt ist, die Relaisstellen DB0XH, DB0SY, DF0HHH sowie DM0MAX im Wiehengebirge auf
allen Bändern zu benutzen. Indes sind die 2-m-Repeater DB0XH und DB0SY nach der Abschaltung seit
dem 1. September wieder in Betrieb.
Quelle: http://www.ostseerundspruch.de/2017/09/10/nord-ostsee-rundspruch-nr-172-kw-362017/
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28.08.2017 Störungen von Relais
Auf der Seite des englischen Radioclubs, der RSGB = „Radio Society of Great Britain“ ist ein Artikel
zum Thema Störungen auf Amateurfunkrelais zu lesen.
Der meiner Meinung nach richtige Hauptgedanke ist dabei, auf Störer auf keinen Fall einzugehen.
IGNORIERT STÖRER VOLLKOMMEN !
In dem Artikel wird auch erwähnt, dass Verantwortliche von Relais natürlich das Recht haben, nach
ihrem Ermessen auch mal Relais abzuschalten.Quellen: http://rsgb.org/main/blog/news/gb2rs/headlines/2017/08/25/abuse-causes-repeater-
shutdowns und www.ukrepeater.net/abuse.htm
Und das bringt mich zu Relaisabschaltungen in Hamburg
Seit ca. einer Woche ist bei dem Relais DB0XH auf 145,6625 MHz die Sendesperre aktiv, nur die
Kennung wird alle 10 Minuten gesendet, und das Relais DB0SY auf 145,725 MHz arbeitet – außer im
Moment – nur noch im C4FM-Modus. Der Grund wird von vielen Nutzern richtig vermutet: Frank H.,
noch mit dem Call DO7FH stört nicht nur den Funkverkehr auf den Relais, sondern er macht sich auch
mit Beleidigungen und anderen Äusserungen strafbar, weswegen er unter anderem bereits
rechtskräftig verurteilt wurde.
Voraussichtlich werden die Relais erst wieder am 03.09.2017 zum Rundspruch eingeschaltet. Der
Relaisverantwortliche möchte damit ein deutliches Zeichen von seiner Seite aus setzen was
verständlich ist, wenn ständig so gegen den HAM-Spirit verstoßen wird und Meldungen an die
BNetzA bisher scheinbar wirkungslos bleiben. Trotzdem rufe ich Euch auf, bei Störungen dieser Art
sofort die BNetzA zu benachrichtigen in der Hoffnung, dass viele Anrufe Wirkung zeigen werden. Die
Telefonnummer der BNetzA für solche Fälle: 04821895555. Wenn die Computeransage startet,
nochmal die 5 tippen. Die Meldungen werden dort unter der Nummer C271/161/17 bearbeitet.
Winni, DL3XU
Quelle: Hamburg-Rundspruch Nr. 34 für Woche 35 vom 27. August 2017
Link: http://www.darc.de/der-club/distrikte/e/#c201776
Quelle: http://afu-webradio.de/2017/08/28/stoerungen-von-relais-2399/
2 thoughts on “Unsere AFU-Relais-Funkstellen sollte man nicht stören!”
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Was aber fährer weise gesagt werden muß die Störer zogen vor Gericht und bekarmen ihre Lizenzen zurück das wird hir aber nicht gesagt eine einseitige Berichterstattung
Bild zeitung läst grüßen
Ob das nun Gerecht ist oder nicht; das steht auf einem anderen Blatt.