Am 31. Mai ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin hat die Bundesnetzagentur u.a. die Höhe der Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge für den Amateurfunkdienst in Deutschland für die Jahre 2012 bis 2014 festgelegt.
Für das Jahr 2012 handelt es sich um 23,73 €, bestehend aus 3,04 € TKG- und 20,69 € EMV-Beitrag, für das Jahr 2013 um 32,47 €, bestehend aus 11,44 € TKG- und 21,03 € EMV-Beitrag und für das Jahr 2014 um 32,37 €, bestehend aus 8,85 € TKG- und 23,52 € EMV-Beitrag – zusammengerechnet 88,57 €. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass die Beiträge nach TKG im Bereich von 3 bis nun 11 € schwanken, der Beitrag nach EMV ist weitgehend stabil um 22 €. Es ist davon auszugehen, dass die Behörde in der nächsten Zeit entsprechende Beitragsbescheide an die Funkamateure versendet. Der DARC weist darauf hin, dass die Funkamateure entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen müssen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr nimmt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge vor, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt.
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