Hört sich Kompliziert an , ist aber einfach. PMR hat jetzt ganze 16 Kanäle für Analog und Digital PMR Übertragung und ab 01.01.2018 gleich 32 Kanäle für dPMR (Digital) und ist bis zum 31.12.2026 befristet.

Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung durch die Allgemeinheit für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten zugeteilt.
Die Amtsblattverfügung Nr. 40/2012 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,2 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Nr. 14/2012 vom 25.07.2012, S. 2369, wird aufgehoben.

 

analog

digital

und ab 01.01.2018

digital2018

Für PMR446-Funkanlagen gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
Geräte mit „Push To Talk“ Funktionalität und einrastfähiger Sprechtaste dürfen einen maximalen Sendezyklus („Transmitter Time Out“) von 180 Sekunden nicht überschreiten.
Geräte ohne „Push To Talk“ Funktionalität dürfen einen maximalen Sendezyklus („Transmitter Time- Out“) von 180 Sekunden nicht überschreiten und müssen VOX- Control („Voice Operation Exchange“) implementiert haben.

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