Mit einer Amtsblatt-Mitteilung 502 vom 2. Juli 2014 hat die Bundesnetzagentur die Nutzung des Frequenzsegments 70,000 MHz bis 70,030 MHz bis zum 31. August 2014 für Inhaber der Genehmigungsklasse A gestattet. Die Bedingen dafür gleichen denen für das 50-MHz-Band: 25 Watt EIRP, alle Sendearten, maximale Bandbreite 12 kHz, horizontale Antennenpolarisation. Damit sind in Deutschland erstmals seit 1957 wieder Arbeitsmöglichkeiten im Rahmen des Amateurfunkdienstes im 4-m-Band möglich.

Bereits im letzten Jahr wurde ein zeitlich befristeter Zugang zum Frequenzsegment 70,0 bis 70,2 MHz für die Sporadic-E-Saison zwischen Anfang Mai und Ende August beantragt, speziell um die dann auftretenden Ausbreitungsphänomene studieren zu können. Leider wurde dem nicht stattgegeben, da nicht ausreichend geklärt werden konnte, ob die bisherige Nutzung der Bahnen mit 4-m-Rangierfunk bereits überall eingestellt wurde. Deshalb beantragte der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) in diesem Frühjahr nur ein kleines Frequenzsegment von 30 kHz, was außerhalb des Frequenzbereichs für den 4-m-Rangierfunks liegt.

Der DARC wird sich in seinen Kontakten zu den beteiligten Stellen (Ministerien, BNetzA, Frequenzmanagement Bundeswehr und Bahn) dafür einsetzen, dass eine Dauerlösung für den Zugang zum 4-m-Band mit seinen interessanten Ausbreitungsbedingungen gefunden wird. Unterstützt wird dies durch die auf der diesjährigen HAM RADIO den IARU-Mitgliedsverbänden vorgestellten 70-MHz-Initiative der IARU-Region 1 mit dem Ziel der Eintragung einer Amateurfunk-Nutzung bei 70 MHz in die ECA (European Common Allocation Table) der CEPT.

Quelle: DARC.de

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