Notfunk-Klubrufzeichen auch für Übungsbetrieb
Im am heutigen Mittwoch, dem 4. Dezember, veröffentlichten Amtsblatt 23/2024 startet die BNetzA in Mitteilung Nr. 416/2024 eine „Anhörung zur Änderung des Rufzeichenplans für den Amateurfunkdienst in Deutschland“.
Im Wortlaut: Gemäß § 10 Absatz 3 Amateurfunkverordnung (AFuV) erstellt und veröffentlicht die Bundesnetzagentur den Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Dieser enthält die angewendeten Rufzeichenreihen einschließlich der Zuordnung zu den Klassen und Verwendungszwecken, die zulässigen Kennungen, die nicht zuteilungsfähigen Rufzeichenzusammensetzungen und die international gebräuchlichen Rufzeichenzusätze.
Der Rufzeichenplan soll dahingehend geändert werden, dass künftig eine Nutzung der Klubstationsrufzeichen für Angehörige der öffentlichen Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste sowie für Notfunkgruppen gemäß Nr. 4 des Rufzeichenplans unter bestimmten Voraussetzungen auch für Übungszwecke gestattet ist.
Begründung
Im Nachgang zur Veröffentlichung des aktuellen Rufzeichenplans (Verfügung 61/2024, Amtsblatt 11/2024 vom 12.06.2024, S. 708 ff.) und der damit verbundenen Einführung der Klubstationsrufzeichenreihen für Angehörige der öffentlichen Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste sowie für Notfunkgruppen, wurde mehrfach die Freigabe für den Übungsbetrieb gefordert. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt daher, die Bestimmungen in Nr. 4 des Rufzeichenplans um die Freigabe für den Übungsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen zu erweitern. Außerdem sollen redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden.
Die Anlage (siehe Amtsblatt 23/2024, Download) enthält den Entwurf des geänderten Rufzeichenplans für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Die interessierten Kreise haben die Möglichkeit, zum Entwurf des aktualisierten Rufzeichenplans Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind in deutscher Sprache vier Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt vorrangig elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an 225-anhoerung@bnetza.de zu senden.
Schriftliche Stellungnahmen können an folgende Adresse geschickt werden: Bundesnetzagentur, Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz.
BNetzA
Red. FA/joi Quelle: FUNKAMATEUR – Artikel : BNetzA: Anhörung zum Rufzeichenplan Amateurfunk