Neue Amateurfunk Lizenzklasse N ab Juni 2024 & Ausbildung für die Klasse A und E mit /T
Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen A, E und N eingeteilt. Sie werden von der Bundesnetzagentur nach bestandener fachlicher Prüfung für Funkamateure erteilt. Die Klassen der Amateurfunkzeugnisse entsprechen den internationalen Empfehlungen, die von der Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Einzelheiten zu Prüfungsinhalten und -anforderungen nach § 4 Absatz 1, 2 und 3 sowie bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 gemäß § 4 Absatz 6 berücksichtigt worden sind. Die Erteilung des Amateurfunkzeugnisses der Klasse N setzt voraus, dass der Bewerber in der fachlichen Prüfung für Funkamateure die Prüfung gemäß § 5 Absatz 2 bestanden und damit die in § 4 Absatz 3 geforderten Kenntnisse nachgewiesen hat.
Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen A, E und N eingeteilt (BUNDESGESETZBLATT PDF)
Ausbildungsrufzeichen der Rufzeichenreihe DN0AA(A) bis DN8ZZ(Z) werden nicht ab Juni 2024 mehr zugeteilt. Bereits zugeteilte Ausbildungsrufzeichen verlieren am 31.12.2028 ihre Gültigkeit. In Zukunft wird durch /T (Trainee) anzuhängen die Ausbildung dargestellt.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die BUNDESNETZAGENTUR