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Die Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 – 51,000 MHz (6-m-Band) im Amateurfunk wird unter bestimmten Nutzungsbestimmungen weiterhin geduldet. [Quelle: Mitteilung Nr. 34 / 2016, zuletzt geändert durch Mitteilung Nr. 20 / 2018 der BNetzA]

Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A sowie Inhaber einer  gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 erfolgen.

Diese Mitteilung ist hier nachzulesen.

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